Der Jäger und sein Recht
Wildschaden im Zaun
Frage: Ein Eigentümer hat in meiner Jagd 5 ha Wiesenfläche im Herbst 2020 komplett eingezäunt. Jetzt ist auf der Fläche tatsächlich Wildschaden entstanden. Ich ging allerdings davon aus, dass ich dort nicht ansitzen muss, weil ich zum einen die Fläche durch die Einzäunung nur noch schlecht erreiche und zum anderen dort nicht mit Sauen gerechnet hatte. Ist das Vorgehen des Eigentümers zulässig, kann ich eventuell sogar die Pacht anteilig kürzen? Was geschieht, wenn der Zaun defekt ist, muss ich dann trotzdem Wildschaden in voller Höhe ersetzen? Heinz B.
Bild: privat
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