Waffenrecht
Was sind Tatsachen?
Waren Sie schon einmal Patient der chirurgischen Ambulanz und haben dort (zu viel) gute Laune verbreitet? Oder befinden Sie sich gar in einer konfliktreichen Trennung, und Ihr(e) Ex behauptet Unwahrheiten über Sie? Bei manch einer Waffenbehörde kann das zur Überprüfung Ihrer waffenrechtlichen Eignung führen. Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie weiter. Dr. Michael Pießkalla

Bild: BayVGH
1. Persönliche Eignung
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