01.04.2024
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WUH
Ausgabe 08/2024
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3 Min

Der Jäger und sein Recht

Wem gehört der Wildzaun?

Im April 2020 wurde in unserem Jagdrevier eine Fläche aufgeforstet und gem. Jagdpachtvertrag mit einem Wildzaun geschützt. Die Kosten für den Zaun in Höhe von 2 000 € wurden von der Pächtergemeinschaft getragen. Im kommenden Jagdjahr wird das Revier neu vergeben. Wir benötigen den Zaun für ein anderes Revier. Dürfen wir den bereits errichteten abbauen? Nach unserer Auffassung gehört er uns, und jeder Jagdpächter muss sich um den Schutz der Kulturen in seinem Revier selbst kümmern. Markus Erhardt, E-Mail

Wem gehört der Wildzaun?

Bild: Privat

Zunächst wäre hier natürlich in den Pachtvertrag zu schauen, ob dort eine Regelung enthalten ist, ob der Pächter verpflichtet ist, den Zaun bei Ende des Pachtverhältnisse...

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