02.03.2023
|
WUH
Ausgabe 05/2023
|
2 Min

Waffenrecht

Voreintrag bei Kurzwaffen

Ein Bekannter will mir seine Waffen überlassen. Darunter ist auch ein Revolver. Brauche ich dafür einen Voreintrag?Leserfrage

Voreintrag bei Kurzwaffen

Bild: Privat

 

Ein Bekannter will mir seine Waffen überlassen. Darunter ist auch ein Revolver. Brauche ich dafür einen Voreintrag? Leserfrage


23482

Weiterlesen mit Abo

logo

Unsere exklusiven Artikel stehen unseren Abonnenten kostenlos zur Verfügung.

Jetzt Abonnent werden.

Sie sind bereits Abonnent?

Hier geht es zum Login