Der Jäger und sein Recht
Umbruchverbot
Ist ein Jagdpächter für Wildschäden haftbar, die auf landwirtschaftlichen Flächen bzw. an landwirtschaftlichen Erzeugnissen entstehen, wenn diese auf widerrechtlich umgebrochenem Dauergrünland angepflanzt wurden? Simone Stotz, E-Mail
Bild: Privat
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