Aus dem WILD UND HUND-Testrevier
Nicht so verbissen!
Anfang April 2023 fand die Aufnahme des waldbaulichen Gutachtens im Testrevier statt. Nun liegen die Ergebnisse vor. Peter Schmitt
Bild: Peter Schmitt
Die Erhebungsflächen selbst werden im Vorfeld über Rasterpunkte in der Forstgrundkarte festgelegt. Die genauen Bestimmungen für die Verbiss- und Schälschadenaufnahme, die der Revierleiter geduldig umreißt, in jedem Detail wiederzugeben, bedarf der Buchform, umfasst die offizielle Anleitung für Rheinland-Pfalz doch ganze 21 DIN-A4-Seiten. Auf jeden Fall ist unser Förster nicht zu beneiden, ist er doch für 9 Betriebe, sprich Reviere, zuständig, für die sämtlich diese Aufnahmen in einem bestimmten Turnus durchgeführt werden müssen. In welcher Periode das Gutachten fällig ist, hängt von der vorherigen Einstufung ab. So steht die Aufnahme bei der Einordnung „nicht gefährdet“ alle 5, bei „gefährdet“ alle 4 und bei „erheblich gefährdet“ alle 3 Jahre an.
Jahreszeitlich wird die Aufnahme generell möglichst kurz vor dem Beginn des Austriebs – i. d. R. März/April – vorgenommen, um den Winterverbiss zeitlich möglichst komplett abzubilden. Sie ist Grundlage für das waldbauliche Gutachten, welches wiederum der Unteren Jagdbehörde für zukünftige Abschussvorgaben dient.
Mit ganzen 4 verbissenen Bäumen bei 96 aufgenommenen Buchen, die in den entsprechenden Bereichen die Leitbaumart aus Naturverjüngung bildet, sähe die Sache, v. a. bei 0 % Schälschäden, eigentlich recht gut aus. Theoretisch. Denn 40 % der Erhebungen fielen auf Vollschutzflächen, also künstliche oder Naturverjüngung, die mit Zäunen oder Wuchshüllen versehen sind. Das bei uns kürzlich gepflanzte und gegen Wildverbiss geschützte Laubholz (u. a. Ahorn, Kirsche, Esskastanie, Elsbeere) wird automatisch als „verbissgefährdet“ kategorisiert.
Und so erreichen wir mit dem Ergebnis der Stellungnahme trotz guter Werte auf den Naturverjüngungsflächen nur die mittelmäßige Kategorisierung „gefährdet“. Und in der Bemerkung zum Resultat fordert das Forstamt, dass wir „über den Schalenwildabschuss daran arbeiten, dass sich weitere Leitbaumarten und Mischbaumarten nicht nur natürlich verjüngen können, sondern dass diese Verjüngung auch ohne Schutz aufkommen kann“. Unser Jagdkonzept, den Druck v. a. auf das Rehwild auf Verjüngungsflächen hoch zu halten, dafür auf ungefährdeten Flächen im Offenland nur Selektionskandidaten zu entnehmen, trägt diesem Wunsch schon lange Rechnung.
Waldbauliche Betriebsziele für das Testrevier
Konkret:
• Buche mit Eiche bzw. Edellaub- anteilen und Nadelholz-Beimi- schung aus Naturverjüngung (NV)
• Eiche mit Buche bzw. Hainbuche aus Naturverjüngung und Pflanzung
• Edellaubhölzer, insb. Sorbus- arten, Esche und Ahorn aus Naturverjüngung oder Pflanzung
• Douglasie mit Laubbeimischung aus Naturverjüngung oder Pflanzung
Autor: Peter Schmitt