Der Jäger und sein Recht
Kugelfang im Nachbarrevier
Im Nachbarrevier wurde vor Wochen ein Ansitz, ca. 80 m von der Reviergrenze, mit nur einer Schussrichtung in mein Revier errichtet. Da das Gelände auch leicht abfallend ist, ist der Kugelfang in meinem Revier. Ich habe dort an der Reviergrenze auch einen Ansitz, aber mit Schussrichtung ins eigene Revier, und gehe auch öfter dort pirschen. Nun sehe ich für mein Leib und Leben eine große Gefahr. Nach sachlicher und freundlicher Information zum Nachbarpächter, dies selbst zu prüfen, blieb eine Reaktion aus. Wie sieht nun die Rechtslage aus? Kann ich auf Entfernen des Ansitzes bestehen oder muss erst etwas passieren? Kurt Schretzmann-Sans
Bild: Privat
Das Jagdrecht, das der Jagdausübungsberechtigte gepachtet hat, ist ein Bestandteil des Grundeigentums. Damit meint das Gesetz nicht nur den räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläc...
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