Jagdrecht
Heckrinder im Jagdrevier
Ich bin Pächter einer 580 ha großen Niederwildjagd in Hessen. Darin befinden sich mehrere Naturschutzflächen. Seit 5 Jahren hat die Untere Naturschutzbehörde einem Hobbyviehhalter erlaubt, dort für 3 bis 4 Wochen Heckrinder weiden zu lassen. Dieses Jahr kam noch eine 2. Fläche hinzu. Nicht nur, dass durch die Beweidung mein Jagdrecht eingeschränkt ist, jetzt will der Viehbesitzer die aufgebauten Elektrozäune nicht mehr abbauen, um diese für die nächste Beweidung wieder nutzen zu können. Des Weiteren bleibt der Rinderkot auf der Fläche, der Sauen anlockt. Wildschäden auf den angrenzenden bewirtschafteten Wiesen sind programmiert. Muss ich die Zaunanlagen dulden oder kann ich auf Rückbau bestehen? Wie muss eine abgeweidete Fläche in Bezug auf Rinderkot bearbeitet werden? Michael Birkenfeld, Hessen
Bild: privat
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