06.10.2022
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WUH
Ausgabe 19/2022
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3 Min

Jagdrecht

Der Jäger und sein Recht

Wildkamera für Naturfotograf im Jagdrevier? Auf einer 5 ha großen, ruhig gelegenen Wiese hat ein Naturfotograf Wildkameras aufgehängt, die er regelmäßig kontrolliert. Alleine dies beunruhigt diesen Revierteil nicht unerheblich. Darauf angesprochen, verwies er auf eine Genehmigung des Grundeigentümers. Muss ich das dulden, zumal ich und meine Jagdkollegen jederzeit auf Fotos festgehalten werden können? Hans Ekelhoff

Der Jäger und sein Recht

Bild: Privat

Zunächst dürfte der Grundstückseigentümer zivilrechtlich bereits nicht befugt gewesen sein, den „Naturfotografen“ zu ermächtigen, da er das Grundstück ve...

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