Jagdrecht
Der Jäger und sein Recht – Minderung der Jagdpacht im Eigenjagdrevier
Frage: Ich habe eine Eigenjagd von rund 110 ha gepachtet, etwa 75 ha Wald und 35 ha Wiese. Über einen Zeitraum von April bis heute sind Fichten durch Harvester auf einer Fläche von 40 ha gefällt und abtransportiert worden. Eine Jagd war durch die permanente Beunruhigung so gut wie nicht möglich. Weiterhin hat der Landwirt, der die Wiesen gepachtet hat, etwa 7 ha mit Elektrozaun für Pferde eingezäunt. Der Zaun steht ganzjährig unter Strom. Wild wechselt deshalb nicht mehr auf die Fläche. Die Jagd ist dort zum Erliegen gebracht worden. Habe ich wegen dieser Beeinträchtigung Anspruch auf Minderung der Jagdpacht? Robert Fischer
Bild: Prviat
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