09.05.2024
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WUH
Ausgabe 10/2024
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3 Min

Der Jäger und sein Recht

Aufbewahrung von Schusswaffen in Wochenend- und Ferienhäusern

Regelmäßig fahre ich nach Sachsen-Anhalt zur Jagd. Ich übernachte dann in einem eigenen Ferienhaus reviernah und bin dort mit meinem Zweitwohnsitz gemeldet. Der Erstwohnsitz ist in Nordrhein-Westfalen. Dort sind natürlich auch meine Waffen bei der Polizeibehörde angemeldet. Für die sichere Unterbringung der Jagdwaffen im Ferienhaus während meiner Kurzurlaube (je 4 bis 10 Tage, ca. 20 x pro Jahr) habe ich nun einen neuen Waffenschrank mit der Sicherheitsstufe l angeschafft und im Wohnraum in der Wand fest verankert. Müssen die Waffen auch im Ferienort der Polizeibehörde gemeldet werden? Welche waffenrechtlichen Aspekte in Bezug auf die sichere Aufbewahrung sind darüber hinaus zu beachten? Dr. Nina Berlin, E-Mail

Aufbewahrung von Schusswaffen in Wochenend- und Ferienhäusern

Bild: Privat

Jagdhütten, Wochenend- und Ferienhäuser gehören zu den „nicht dauernd bewohnten Gebäuden“ im Sinne der AWaffV. Hierzu zählen sämtliche Gebäude, in d...

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