22.04.2025
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Frag den Juristen

Jagdschein noch nicht verlängert

Bereits Anfang Januar habe ich bei meiner Unteren Jagdbehörde die Verlängerung meines Jagdscheines beantragt. Ich erhielt die Rückmeldung, dass die Verlängerung etwas Zeit in Anspruch nähme. Bis zum 31.3. hatte ich den Jagdschein immer noch nicht zurück. Welche Konsequenzen muss ich befürchten, wenn ich mit einem „abgelaufenen“ Jagdschein jage? Herr Mehlich, Böblingen (Baden-Württemberg)

Jagdschein noch nicht verlängert

Bild: Privat

Dr. Pießkalla: Mit abgelaufenem Jagdschein wird nicht gejagt. Da gibt es keine Ausnahmen. Denn ordnungswidrig handelt nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 BJagdG, wer „vors&au...

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