Nachtzieltechnik in Hessen, Einreiseverbot für Jäger in MVP - DJZ-News 14/2020
Grundsätzlich bleibt die Jagd unter Einhaltung von Sicherheitsabständen auch in Zeiten von Corona erlaubt. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern hat ein Einreiseverbot von Jägern beschlossen, deren Hauptwohnsitz nicht im Bundesland liegt. Der hessische Gesetzgeber hat den Weg frei für den Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd gemacht.