Seuche vor der Tür
Klein jagen, ASP vorbeugen
Die Afrikanische Schweinepest ist auf dem Vormarsch, aber irgendwie sollen die Schwarzkittel doch bejagt werden. Wie das im Rahmen kleiner Bewegungsjagden mit Hygienekonzept funktioniert, hat Michael Woisetschläger zusammengestellt.
Bild: Heino Petersen
Wer klein und durchdacht Bewegungsjagden organisiert, kann gleich 3 Fliegen mit einer Klappe schlagen: Reduktion des Schwarzwildbestandes, Füllen der Gefriertruhen und Seuchenprävention. Weniger Jäger und Hunde bedeuten weniger Revierbeunruhigung und vermeiden weitläufiges Versprengen der Rotten sowie das damit einhergehende Risiko der Ansteckung bzw. Weiterverbreitung des Virus. Besonders vorsichtig werden Beständer in der Sperrzone I, der sog. Pufferzone, agieren, in der Schwarzwildbejagung das Gebot der Stunde, aber eben mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ist. Aber auch in angrenzenden Revieren sollte man nicht davon ausgehen, dass der Sauenbestand grundsätzlich seuchenfrei ist. Vorsicht ist daher angesagt, und entsprechende Konzepte können nicht schaden.
Weitläufiges Versprengen vermeiden, gezielt jagen!
Während bei revierübergreifenden Jagden möglichst in großem Umfeld beunruhigt und auf die Läufe gebracht werden soll, ist das nun nicht nur kontraproduktiv, sondern wahrhaft gefährlich. Es sollte also kleinflächig geplant werden und mit wenigen, unbedingt kurz jagenden Hunden gearbeitet werden. Das Ziel ist, dass sie das Wild auf die Läufe und vor die gezielt abgestellten Schützen bringen und schnell wieder zu ihren Führern zurückkehren. Wer die Möglichkeit hat, sein Revier mit einer Drohne zu überfliegen, kann so die Einstände des Schwarzwildes lokalisieren und gezielt bejagen. Nicht jedem wird diese Art der Jagd gefallen, aber im Seuchenfall gelten schlichtweg andere Regeln. Es ist besser zu wissen, wo sich die potenzielle Beute befindet, als sie etwa am Rand der Jagd hochzumachen und im schlimmsten Fall in die falsche, durch ASP gefährdete Richtung zu drücken. Um die Zahl der möglichen Verschleppungen möglichst gering zu halten, ist es empfehlenswert, dass die Ansteller ihre Gruppe in wenig Fahrzeuge verteilt an die Stände bringen und dort wieder abholen. So minimiert sich die Anzahl der nach der Jagd zu reinigenden bzw. zu desinfizierenden Fahrzeuge im Revier.
Jagd in Sperrzone genehmigungspflichtig
Je nach Landkreis ist die Durchführung von Bewegungsjagden in der Sperrzone I genehmigungspflichtig, bspw. in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. In deren Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 13. September 2024 heißt es: „In der Sperrzone I ist die verstärkte Bejagung von Schwarzwild ein wesentlicher Baustein, um die Schwarzwilddichte im Gebiet deutlich zu reduzieren. Ernte- und Bewegungsjagden sind dazu insbesondere gegen Ende des Jahres ein geeignetes und erforderliches Mittel. Gleichzeitig muss gesichert sein, dass eine Versprengung von Wildschweinen aus der Sperrzone I heraus und damit das Risiko für eine Seuchenausbreitung möglichst vermieden werden. Aus diesem Grund stehen Ernte- und Bewegungsjagden (…) unter einem Genehmigungsvorbehalt. Um eine Versprengung möglichst zu vermeiden, dürfen bei Erntejagden keine Hunde und bei Bewegungsjagden nur kurz jagende Hunde eingesetzt werden.“ Die Maßnahme sei geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um die Schwarzwilddichte zu reduzieren. Der Genehmigungsvorbehalt in bestimmten Gebieten sowie die Beschränkung des Einsatzes von Hunden sei vor dem Hintergrund des Risikos einer Versprengung von Wildschweinen und dem damit verbundenen Seuchenausbreitungsrisiko auch verhältnismäßig, präzisiert die Landesregierung Hessen weiter. Es ist also absolut erforderlich, sich im Fall der Organisation einer Bewegungsjagd beim jeweiligen Landkreis und/oder den entsprechenden Kreisgruppen der Jägerschaft zu informieren, welche Bestimmungen gelten.
Kadaver gefunden, was tun?
Mitten im Treiben wird eine tote, nicht erlegte Wutz gefunden. Nun ist guter Rat teuer. Besteht auch nur der geringste Verdacht, es könne sich um einen infizierten Schwarzkittel handeln, sollte – so hart das klingt – im Interesse aller die Jagd abgebrochen werden. Lieber auf Beute verzichten, als das Risiko der weiteren Verbreitung der Seuche eingehen. Liegt die Vermutung nah, dass bspw. eine Verletzung durch Straßenverkehr oder gar durch einen Schuss stattgefunden hat und das Stück eher nicht der ASP zuzuschreiben ist, wird der Standort trotzdem per GPS geortet, markiert, der Kadaver fotografiert und der Veterinärbehörde gemeldet (s. WuH 14/2024, Seite 14). Zudem melden Sie den Fund im Tierfundkataster (tierfund-kataster.de).
Wild sicher bergen
Um die Gefahr einer Seuchenverschleppung zu minimieren, sollte der Jagdleiter vor der Jagd allen Beteiligten einige Grundregeln mit auf den Weg geben: Jeder Anschuss wird per GPS verortet, markiert und der Bergemannschaft mitgeteilt. Die Stücke werden mit Wildmarkennummern den jeweiligen Erlegungsorten zugeordnet, Nachsuchen werden ausschließlich durch den Jagdleiter koordiniert und durchgeführt. Im schlimmsten Fall eines erlegten, infizierten Stückes kann durch die GPS-Daten der Erlegungsort wieder aufgesucht und ggf. durch Schweiß oder Gewebereste kontaminierter Erdboden abgetragen werden. Idealerweise haben die Schützen selbst keinen Kontakt mit dem erlegten Wild, sondern nur das Bergeteam, das aus revierkundigen Personen bestehen sollte. Bezüglich der Wildbergung ist es sinnvoll, auf kurzen Wegen Fahrwege zu erreichen. Es ist empfehlenswert, auch den Bergeweg zu dokumentieren.
Hygiene beim Wildtransport
Alles Wild sollte in geschlossenen Wannen transportiert werden, um Schweiß auf Wegen oder im Gelände möglichst zu vermeiden. Es sollte zentral aufgebrochen werden, wobei es sinnvoll ist, einen Ort zu wählen, der gut zu reinigen und zu desinfizieren ist. Gepflasterte oder gar geflieste Flächen sind dafür ideal. Beim Aufbrechen unbedingt darauf achten, dass die Proben eindeutig den jeweiligen Stücken zugeordnet werden können. Eine zusätzliche Kraft am Aufbrechplatz, deren einzige Aufgabe die Koordination der Stücke und Proben ist, ist kein unnötiger Luxus. Aufbruch, Schwarten und Knochen werden über die eingerichteten Konfiskatstellen des Landkreises entsorgt. Die Strecke selbst sollte in ASP-gefährdeten Gebieten nur symbolisch gelegt werden.
Wie können Hunde und Jäger gereinigt werden?
Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt in seiner Broschüre zur ASP, den Hund ganz normal mit Hundeshampoo zu waschen, dadurch werde das ASP-Virus zerstört. Dies sollte möglichst direkt nach dem Einsatz vor Ort im Revier geschehen, bevor es zurück in die Transportbox geht. Daher sollten ausreichend Wasser, Hundeshampoo und Tücher zum Trocknen mit zum Einsatz genommen werden. Kleidung und Handtücher könnten bei 60 °C mit Waschmittel in der Waschmaschine gereinigt werden, auch dabei werde das Virus zerstört. Eine praktikable Lösung ist das Aufstellen von Wannen mit einer milden Seifenlauge. Die Hunde können so schon vor Ort gut gereinigt werden. Um sicherzugehen, dass nach der Jagd das Schuhwerk nicht kontaminiert ist, sollte am Sammelpunkt eine flache Wanne mit einer Desinfektionslösung für alle Beteiligten bereitgestellt werden. Etwa 30 Sek. reinstellen und zumindest dieser Punkt ist erledigt. Die Pkw-Reifen der Ansteller und Bergeteams können übrigens mit einem mit Desinfektionslösung befüllten Drucksprühgerät für den Garten gereinigt werden.
Autor: Michael Woisetschläger