Jagdaufseher im Recht

„Hilfssheriff“

Dieser Titel soll nicht despektierlich rüber kommen, sind Jagdaufseher doch wichtige Helfer in vielen Revieren. Der DJZ-Jurist erläutert die rechtlichen Vorgaben.

„Hilfssheriff“

Bild: Fabian Matzerath

Der Gesetzgeber hat es sich einfach gemacht, was die Regelung der Revier-Mitarbeit durch „Nichtbeständer“ anbelangt. Lediglich in § 25 BJagdG (Bundesjagdgesetz) wird in zwei...

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